Beitragsordnung FC Dynamo Frankfurt 17 e.V.
§ 1 Grundsätze
Diese Beitragsordnung regelt die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge des FC Dynamo Frankfurt 17 e.V.
Sie gilt ergänzend zur Satzung des Vereins in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Die Mitgliedsbeiträge dienen der Finanzierung des Vereinszwecks und der laufenden Aufgaben des Vereins.
Widersprüche zur Satzung, werden zu Gunsten der Satzung aufgelöst.
§ 2 Mitgliedsbeiträge
Die folgenden Mitgliedsbeiträge gelten jeweils pro Kalenderjahr:
Mitgliedschaft Jahresbeitrag
- Kinder bis einschließlich 14 Jahre 36,00 €
- Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre 60,00 €
- Erwachsene ab 18 Jahre 96,00 €
- Erwachsene in Ausbildung, im BFD, FSJ oder Studium 60,00 €
- Rentner / Pensionäre 60,00 €
- Passive Mitglieder 60,00 €
- Fördernde Mitglieder 120,00 €
- Ehepaare / eingetragene Lebenspartnerschaften 150,00 €
Maßgeblich für die Einstufung ist grundsätzlich der Status des Mitglieds zum Zeitpunkt der Antragstellung beziehungsweise zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres.
§ 3 Ermäßigte Mitgliedsbeiträge
Ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag kann insbesondere für folgende Mitgliedsgruppen gewährt werden:
- Kinder und Jugendliche,
- Personen in Ausbildung,
- Personen im Bundesfreiwilligendienst (BFD),
- Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ),
- Studierende,
- Rentner und Pensionäre,
- passive Mitglieder.
Soweit die Voraussetzungen für einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag nicht bereits eindeutig aus den Angaben im Mitgliedsantrag hervorgehen, kann der Verein einen geeigneten aktuellen Nachweis verlangen.
Der Nachweis ist auf Verlangen des Vereins erneut vorzulegen, wenn seine Gültigkeit abläuft oder die Voraussetzungen für die Ermäßigung entfallen.
Entfallen die Voraussetzungen für einen ermäßigten Beitrag und wird kein entsprechender Nachweis vorgelegt, ist der Verein berechtigt, die Mitgliedschaft in die jeweils zutreffende Beitragsgruppe einzuordnen.
§ 4 Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften
Der gemeinsame Mitgliedsbeitrag für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften beträgt 150,00 € pro Kalenderjahr.
Voraussetzung für die gemeinsame Beitragsregelung ist, dass beide Personen Mitglieder des FC Dynamo Frankfurt 17 e.V. sind beziehungsweise gemeinsam die Mitgliedschaft beantragen.
Entfallen die Voraussetzungen für die gemeinsame Beitragsregelung, erfolgt eine Neueinstufung der betroffenen Mitglieder nach den jeweils geltenden Beitragsgruppen.
§ 5 Aufnahmegebühr
Bei Aufnahme in den Verein wird zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 50,00 € erhoben.
Die Aufnahmegebühr wird mit dem ersten fälligen Mitgliedsbeitrag eingezogen, sofern der Vorstand beziehungsweise das zuständige Organ des Vereins keine abweichende Entscheidung trifft.
§ 6 Zahlungsweise und Fälligkeit
Die Mitgliedsbeiträge werden im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens erhoben.
Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich für das Kalenderjahr zu entrichten.
Bei einem unterjährigen Vereinsbeitritt kann der Verein den Mitgliedsbeitrag zeitanteilig berechnen oder eine abweichende Regelung treffen.
Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner für den Beitragseinzug relevanten Daten, insbesondere Änderungen der Bankverbindung, dem Verein unverzüglich mitzuteilen.
Kosten, die dem Verein aufgrund einer vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschrift entstehen, können dem Mitglied in Rechnung gestellt werden.
§ 7 Änderungen der Beitragsgruppe
Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen mitzuteilen, die Auswirkungen auf die Höhe des Mitgliedsbeitrags haben können.
Dies gilt insbesondere für den Wegfall von Voraussetzungen für einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag.
Der Verein ist berechtigt, bei Wegfall der Voraussetzungen eine Anpassung an die zutreffende Beitragsgruppe vorzunehmen.
§ 8 Fördernde und passive Mitglieder
Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein insbesondere durch ihren Mitgliedsbeitrag, ohne dass hiermit zwingend eine aktive Teilnahme am Spielbetrieb verbunden ist.
Passive Mitglieder nehmen grundsätzlich nicht aktiv am Spielbetrieb teil.
Die Rechte und Pflichten der jeweiligen Mitgliedsgruppen richten sich ergänzend nach der Satzung des FC Dynamo Frankfurt 17 e.V.
§ 9 Beitragsrückstände
Kommt ein Mitglied seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann der Verein die ausstehenden Beiträge und gegebenenfalls entstandene Kosten geltend machen.
Weitergehende Maßnahmen bei Beitragsrückständen richten sich nach der Satzung und den sonstigen Regelungen des Vereins.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt am [Datum einfügen] in Kraft.
Sie gilt bis zu ihrer Änderung oder Aufhebung durch das nach der Satzung zuständige Organ des FC Dynamo Frankfurt 17 e.V.
Frankfurt am Main, 17.03.2017
FC Dynamo Frankfurt 17 e.V.